Wohnmobile: Ab 2028 4,25 t mit B-Fahrausweis

Das Europäische Parlament hat für den Vorschlag der European Caravan Federation (ECF) gestimmt, den B-Führerschein auf alle Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen auszuweiten.

Für Reisemobile, die mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen, soll das zulässige Gesamtgewicht ab dem Jahr 2028 von 3,5 auf 4,25 Tonnen erhöht werden.
Für Reisemobile, die mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen, soll das zulässige Gesamtgewicht ab dem Jahr 2028 von 3,5 auf 4,25 Tonnen erhöht werden.

Als im März 2023 die EU-Kommission ihre Vorschläge für die 4. EU-Führerscheinrichtlinie veröffentlichte, war die Enttäuschung bei den Wohnmobilherstellern und den Wohnmobilbenützer gross. Viele hatten auf eine Erhöhung des Gesamtgewichtes auf 4,25 Tonnen für das Fahren mit Wohnmobilen gehofft.

Einmal mehr wurde die European Caravan Federation (ECF) in Brüssel und den EU-Ländern aktiv, dem seit Jahrzehnten verfolgten Anliegen der Wohnmobilbranche und seiner Kunden zum Durchbruch zu verhelfen. Jetzt meldet Caravaningsuisse, der ECF-Repräsentant der Schweiz, dass die Bemühungen der ECF Erfolg hatte.

«Das Europäische Parlament hat für den Vorschlag der European Caravan Federation (ECF) gestimmt, den B-Führerschein auf alle Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen auszuweiten. Nach dem Rat im vergangenen Dezember hat nun auch die zweite EU-Institution für die Ausweitung des B-Führerscheins für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen gestimmt. Damit ist dem ECF, nach einem negativen Entscheid der Kommission im Frühling 2023, in einem Kraftakt gelungen, das Steuer zu Gunsten der Wohnmobilbenützer herumzureissen», schreibt Caravaningsuisse, der Schweizer Caravangewerbe Verband.

Die genauen Bedingungen werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Wahlen zum Europäischen Parlament Anfang Juni 2024 ausgehandelt. Die 4,25 Tonnen sollten jedoch ab heute sicher sein. Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten, und dies unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden. Caravaningsuisse geht derzeit davon aus, dass die 4. Führerscheinrichtlinie im Jahr 2025 verabschiedet wird und im Jahr 2028 in Kraft tritt.

Die Schweiz hat bereits signalisiert, dass diese Änderung zeitgleich in der Schweiz übernommen wird.

Weitere Neuheiten über die mobile Art des Wohnens gibt es im Magazin WOHNMOBIL & CARAVAN.

Text: PD

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