Drei Kleber für Frankreich

Wohnmobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen künftig links, rechts und hinten mit je einem 17 Zentimeter breiten und 25 Zentimeter hohen «Angles Morts»-Kleber versehen werden.

Die französische Regierung begründet die Pflicht der «Tote-Winkel»-Kleber mit den vielen schweren Unfällen im Zusammenhang mit dem toten Winkel bei grossen Fahrzeugen.
Die französische Regierung begründet die Pflicht der «Tote-Winkel»-Kleber mit den vielen schweren Unfällen im Zusammenhang mit dem toten Winkel bei grossen Fahrzeugen.
Diese Aufkleber in der Grösse von 17 x 25 cm müssen in Frankreich auf den Seiten und am Heck an Wohnmobilen über 3,5 t angebracht werden.
Diese Aufkleber in der Grösse von 17 x 25 cm müssen in Frankreich auf den Seiten und am Heck an Wohnmobilen über 3,5 t angebracht werden.

Velofahrer oder Fussgänger werden häufig übersehen, weil sie sich im toten Winkel schwerer und grosser Fahrzeuge bewegen. Frankreich schreibt seit dem 1. Januar 2021 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Warnhinweise für den toten Winkel vor. Davon sind auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen aus der Schweiz betroffen, wenn sie auf Frankreichs Strassen unterwegs sind.

Diese Beschilderung muss unter allen Umständen sowohl an den Seiten als auch am Heck des Fahrzeugs sichtbar sein. Im Allgemeinen muss sie zwischen 0,90 und 1,50 Metern über dem Boden platziert werden, ausser in besonderen Fällen. Sie muss auch so angebracht werden, dass die Sichtbarkeit der gesetzlichen Kennzeichen und Beschriftungen des Fahrzeugs, die Sichtbarkeit verschiedener Lichter und Signalgeräte sowie das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigt werden.

Aufgrund der Grösse der markanten Kleber hat dies in Kreisen französischer Wohnmobilisten zu ziemlich viel Aufregung gesorgt. Aber auch Bemühungen von Campingclubs haben keine Ausnahme für Wohnmobile gebracht. Bei Missachtung droht eine Strafe von 135 Euro. Wer mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aus der Schweiz nach Frankreich oder durch Frankreich fährt, ist von dieser Regelung betroffen. 

aus: Wohnmobil und Caravan, Heft Nr. 1/2021

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