Die ACSI Club ID dient auf Campingplätzen als Ausweis-Ersatz. Sie wird, mit wenigen Ausnahmen vor allem in den skandinavischen Ländern, praktisch in ganz Europa akzeptiert. Gleichzeitig ist es eine Versicherung, die bei Schäden auf dem Campingplatz zur Anwendung kommt.
Anwendung
ACSI Club ID ist personengebunden. Bei Missbrauch hat ACSI das Recht die Karte zu deaktivieren.
Ihr aktuelles Camping Carnet kündigen
Vergessen Sie nicht Ihr aktuelles Camping Carnet zu kündigen.
Gültigkeit
Wenn Sie die ACSI Club ID über Wohnmobil
& Caravan beziehen, werden wir Ihnen diese jeweils nach einem Jahr
erneuern insofern Ihr Abonnement rechtzeitig erneuert wurde oder noch
nicht ausgelaufen ist.
Achtung! Nicht alle ACSI-Plätze akzeptieren die Karte als
Legitimationsnachweis. In unseren Campingführern ist angegeben, ob die
ACSI Club ID bei dem entsprechenden Platz angenommen wird. Achtung!
Höchstwahrscheinlich müssen Sie auf einem Camping in Norwegen, Schweden,
Finnland oder Dänemark eine Spezialkarte an der Rezeption vorzeigen.
Diese Karte können Sie sich auf dem ersten Camping, auf dem Sie
anreisen, besorgen.
Für wen?
Die ACSI Club ID können Camper folgender
Nationalitäten nutzen: Niederländer, Belgier, Franzosen, Deutsche,
Österreicher, Schweizer, Britisch (Engländer, Nordiren, Waliser,
Schotten), Iren und Dänen.
Achtung! Camper mit o.g. Nationalität, aber nicht wohnhaft in den Niederlanden,
Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark, Schweiz, Österreich, Irland,
Vereinigtes Königreich, Norwegen, Schweden, Finnland, Portugal, Spanien
oder Italien, können die ACSI Club ID aus versicherungstechnischen
Gründen nicht anfordern.
Legitimation
Achtung! die ACSI Club ID kann nicht als Identitätskarte
bei einer Polizeikontrolle benutzt werden. Es ist daher wichtig, dass
Sie immer Ihren Pass/Personalausweis mitführen, wenn Sie ins Ausland
reisen.
Haftpflichtversicherung
Mit der ACSI Club ID können Sie
unbesorgt in Urlaub. Für Karteninhaber haben wir eine
Haftpflichtversicherung bei Meeùs Assurantiën (AEGON Gruppe)
abgeschlossen. Die Versicherung deckt die gesetzliche
Haftpflichtversicherung bei Ihrem Aufenthalt auf einem Campingplatz,
einer Mietunterkunft oder einem Hotel. Also bei Sach- und Körperschäden
Dritter. Dabei ist nicht nur der Ausweisinhaber versichert, sondern auch
der Rest der Reisegesellschaft (bis maximal 11 Personen). Die Deckung
ist weltweit, mit Ausnahme der USA und Kanada. Sollte umständehalber
eine Situation entstehen, in der der Passinhaber die Reisegesellschaft
zeitweise verlassen muss, dann sind die zurückgebliebenen Personen
weiterhin mitversichert.
Bei Schaden
Hoffentlich werden Sie die
Haftpflichtversicherung nicht brauchen. Sollte das aber der Fall sein,
werden wir alles tun, Ihnen so gut wie möglich zu helfen. Zum Beispiel,
wenn Sie Ihr Fahrrad unabsichtlich beim Abstellen gegen das Zeltseil
Ihres Nachbarn fallen lassen. Oder wenn der Fussball spielende Sohn das
Tor verfehlt und stattdessen die Scheibe der Rezeption trifft. Im
Schadensfall können Sie mit Meeùs Kundenservice Kontakt aufnehmen:
Telefon +31 (0)26 - 4001291, schdrnhmmscm
In
einem Schadensfall sind Sie verpflichtet diesen so gering wie möglich zu
halten und vorallem unmittelbar zu melden. So können wir so schnellst
möglich den Versicherer einschalten. Es ist nicht gestattet irgendeine
Zahlung zu leisten oder ein Schuldanerkenntnis abzugeben!
Selbstbeteiligung
Bei allen Schäden gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 100.–.
Konditionen
und Schadensdeckung
Sie können hier die Konditionen der Haftpflichtversicherung und die gesamte Deckungsübersicht einsehen.
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Weitere Informationen & Links
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Allgemeine ACSI-Versicherungsbestimmungen